Ab dem 27. September 2026 treten neue EU-Vorgaben zur Verbraucherinformation in Kraft. Künftig müssen Händler einen offiziellen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung sichtbar am Point of Sale platzieren. Viele Fachhändler stoßen in diesem Zusammenhang außerdem auf das sogenannte EU GARAN Label und fragen sich, ob auch hierfür Handlungsbedarf besteht.
Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Mobilfunkfachgeschäfte ist die Umsetzung vergleichsweise unkompliziert. Dennoch lohnt es sich, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die offizielle EU-Vorlage für den verpflichtenden Hinweis stellen wir Ihnen am Ende dieses Beitrags zum Download bereit.
Mit den neuen Regelungen möchte die Europäische Union die Transparenz beim Kauf von Produkten erhöhen und Verbraucher besser über ihre Rechte informieren.
Konkret soll stärker auf die bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen werden. Gleichzeitig sollen Hersteller, die besonders langlebige Produkte anbieten, dies künftig mit einem einheitlichen EU-Label kommunizieren können.
Daraus entstehen zwei unterschiedliche Instrumente, die häufig miteinander verwechselt werden:
Der sogenannte Harmonised Notice ist der Teil der neuen Regelung, der nahezu jeden Mobilfunkfachhändler betrifft.
Dabei handelt es sich um einen offiziellen EU-Hinweis, der Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert. Zusätzlich enthält die Vorlage einen QR-Code mit weiterführenden Informationen für Endkunden.
Der Aushang weist unter anderem auf folgende Punkte hin:
Die Verpflichtung tritt am 27.09.2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt muss der Hinweis sichtbar im Geschäft angebracht sein.
Die Vorgabe richtet sich grundsätzlich an alle stationären Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Wer ausschließlich im B2B-Bereich tätig ist und keine Verkäufe an Verbraucher tätigt, sollte die individuelle Betroffenheit prüfen lassen.
Der Hinweis muss so angebracht werden, dass Kunden ihn leicht wahrnehmen können.
Geeignete Standorte sind beispielsweise:
Die EU macht dabei keine konkrete Platzierungsvorgabe. Entscheidend ist vielmehr, dass die Darstellung sichtbar und für Kunden gut wahrnehmbar erfolgt.
Bei der Umsetzung sind einige grundlegende Anforderungen zu beachten:
Mindestgröße
Die EU sieht eine Mindestgröße von DIN A4 vor.
Sprache
Für deutsche Standorte sollte die offizielle deutsche Version verwendet werden. Bei einem hohen Anteil internationaler Kundschaft können zusätzlich weitere Sprachversionen ausgehängt werden.
Gestaltung
Die bereitgestellte Vorlage darf nicht verändert werden.
Neben dem Gewährleistungshinweis wird häufig auch das sogenannte EU GARAN Label erwähnt.
Hierbei handelt es sich jedoch um etwas völlig anderes.
Während der Harmonised Notice für das gesamte Geschäft gilt, ist das EU GARAN Label eine produktbezogene Kennzeichnung. Es darf nur verwendet werden, wenn ein Hersteller freiwillig eine besondere Haltbarkeitsgarantie anbietet.
Die Garantie muss:
Erfüllt eine Herstellergarantie diese Voraussetzungen nicht vollständig, kommt das EU GARAN Label nicht zum Einsatz.
In der Praxis wird das EU GARAN Label für viele Mobilfunkshops zunächst eine eher untergeordnete Rolle spielen. Relevant könnte es beispielweise werden, wenn Smartphones, Tablets, Smartwatches oder Zubehör mit einer kostenlosen 5-Jahres-Haltbarkeitsgarantie oder ähnliches vom Hersteller angeboten werden.
Wird ein Produkt mit einem solchen EU GARAN Label ausgestattet, muss das Label beim jeweiligen Produkt sichtbar dargestellt werden.
Wichtig dabei: Händler müssen nicht selbst recherchieren, ob ein Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet. Die notwendigen Informationen werden durch den Hersteller bereitgestellt.
Aus Sicht des Fachhandels sollte die Umsetzung möglichst einfach und einheitlich erfolgen.
Daher lautet unsere Empfehlung:
✅ Offizielle deutsche EU-Vorlage verwenden
✅ Ausdruck mindestens in DIN A4
✅ Platzierung in einem Aufsteller am Kassentresen oder Beratungsplatz
✅ Frühzeitige Umsetzung vor dem 27.09.2026
✅ Mitarbeiter kurz über Hintergrund und Bedeutung informieren
Die Vorlagen in weiteren Sprachen können Sie
hier herunterladen.
Damit Sie die Vorgaben unkompliziert umsetzen können, stellen wir Ihnen die offizielle Vorlage des harmonisierten EU-Hinweises zur gesetzlichen Gewährleistung gemäß unserer Empfehlung im Format DIN A4 zum Download bereit. Den dazu passenden Tischaufsteller können Sie bequem in unserem Onlineshop unter der Artikelnummer 99626 bestellen.
Gerade ein DIN-A4-Aufsteller am Kassentresen hat sich in der Praxis bereits bei anderen gesetzlichen Informationspflichten bewährt. Die Sichtbarkeit ist gewährleistet und die Umsetzung verursacht nur minimalen Aufwand.
Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Recherche handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung und nicht um eine verbindliche rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls. Für eine rechtsverbindliche Beurteilung empfehlen wir die Einbindung eines Rechtsberaters.
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